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Allmänna Villkor
Thermenordnung/ Hausordnung
Allmänna Villkor
Stand 01.10.2009
- 1. INLEDNING
- • PRINCIP
- • KRAV VID ANVÄNDNING AV ANLÄGGNINGEN OCH INREDNINGEN
- • TILLTRÄDE TILL ANLÄGGNINGENS INREDNING
- • INTRÄDESBILJETTER
- Betriebs-, Nutzungs-, und Badezeiten
- Aufsicht in der Anlage und deren Bereichen
- • ANVÄNDNING AV SPORTSIMNINGSINREDNING OCH BADANLÄGGNINGAR
- Nutzung der „Seestern-Therme“ mit Außen- und Wellenbecken sowie Wasserattraktionen
- Nutzung der Saunenwelt, Wellnessoase, Beautymare
- Nutzung der Solarien und Massageautomaten „Hydrojet“
- • FÖRETAGETS ANSVARIGHET
- • UNDERHÅLL OCH SKÖTSEL
- Fundgegenstände
- • FÖRSLAG OCH KRITIK
- • IKRAFTRÄDANDE
- 1. INLEDNING
Der Aufenthalt im HanseDom richtet sich nach den im Folgenden aufgeführten Regeln der Thermenordnung/ Hausordnung, die gleichzeitig die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB) darstellt. Die Einrichtungen des HanseDom sind dem Zweck gewidmet, dass unsere Besucher bzw. Nutzer angenehmes Wohlbehagen, Erholung und Entspannung in einer zwanglosen Umgebung erleben.
Die Thermenordnung/ Hausordnung gewährleistet einen reibungslosen Betriebsablauf mit verbindlichem und allgemeingültigem Bindungscharakter für folgende Regelungsinhalte:
- • PRINCIP
- Die Thermenordnung ist für alle Besucher bzw. Nutzer der Anlage verbindlich. Der Geltungsbereich umfasst alle Innen- und Außenbereiche der Anlage.
- Mit der Lösung des Eintrittes erkennt jeder Besucher bzw. Nutzer der Anlage die Bestimmungen der Thermenordnung sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit erlassenen Anordnungen an.
- Die Thermenordnung hängt im Eingangsbereich/ Schaukasten aus. Weiterhin liegt am Empfang, an der Sport-Infothek und im Schwimmmeisterraum für jeden Besucher ein Exemplar zur Einsicht bereit.
- Das Hausrecht übt im gesamten Innen- und Außenbereich des HanseDoms, ungeachtet von Nutzungsvereinbarungen mit Dritten, sonstigen ausdrücklich erklärten und stillschweigend vereinbarten Regelungsinhalten, alleine die Geschäftsführung, vertreten durch die Geschäftsleitung der HanseDom Stralsund GmbH, aus. Unter diesem Patronat bzw. Vorbehalt stehen alle geplanten und konkreten Aktivitäten im Geltungsbereich der Anlage des HanseDoms.
- Anweisungen unter Berufung auf das Hausrecht durch die Geschäftsleitung bzw. deren autorisierte Vertreter sind unabdingbar Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen ziehen entsprechende Konsequenzen nach sich.
- Für die Nutzung der Freizeit- und Erholungsbereiche der Anlage gelten die jeweiligen Tarife, die mit dem ausdrücklichen Änderungs- und Irrtumsvorbehalt im Hause ausgehängt sind.
- Spezielle Verhaltens- und Nutzungsanforderungen an bestimmte Bereiche mit besonderen Verhaltens- und Nutzungseigenschaften sind weiteren Aushängen zu entnehmen oder durch persönliche Auskünfte einzuholen. Dies gilt insbesondere für den Fitness- und Sportbereich.
- Die Durchführung von gewerbsmäßigem Schwimmunterricht, Programmangeboten und sonstigen Kursen unterliegt der Veranstaltungshoheit des HanseDoms im gesamten Geltungsbereich der Anlage, insbesondere im Sportschwimmbereich. Ausnahmen hiervon bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung durch die Geschäftsleitung des HanseDoms.
- Die Besucher bzw. Nutzer werden gebeten, alles zu unterlassen, was die guten Sitten sowie die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung beeinträchtigt.
- Die Benutzung der Anlage und deren Einrichtungen geschehen auf eigenes Risiko und eigene Gefahr.
- • KRAV VID ANVÄNDNING AV ANLÄGGNINGEN OCH INREDNINGEN
- Die Benutzung des HanseDoms steht grundsätzlich jedem frei, soweit sie nicht weiterverwertenden und / oder kommerziellen Zwecken dient. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch die Geschäftsleitung. Nutzer und / oder deren Berechtigte, die eine von dieser Thermenordnung / Hausordnung und dem Hoheitsrecht des HanseDoms abweichende Nutzung verfolgen (z.B. Foto- und Filmaufnahmen für werbliche Zwecke, Anbieten von Waren, Verteilen von Druck- und Reklameschriften), bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Genehmigung durch die Geschäftsleitung des HanseDoms.
- Ausgeschlossen von der Nutzung sind Personen mit infektiösen und / oder ansteckenden Krankheiten und Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen.
- Personen mit Neigung zu Krampf- oder Ohnmachtsanfällen sowie geistig und körperlich schwer Behinderten ist die Nutzung und der Aufenthalt nur in Begleitung einer Aufsichtsperson gestattet.
- Nutzer, die im Besitz eines Behindertenausweises mit der Bezeichnung „B“ oder „aG“ sind, dürfen von einer Person ohne Berechnung des Eintrittstarifs begleitet werden.
- Für behinderte Nutzer stehen gesonderte Einrichtungen bereit. Im zentralen Umkleidebereich der Therme stehen spezielle Umkleidekabinen zur Verfügung und in unmittelbarem Anschluss daran behindertengerechte Dusch- und Sanitäranlagen. Zur Vermeidung von gefährdenden Situationen sind diese uneingeschränkt zu nutzen. Hiervon abweichendes Verhalten begründet im Schadensfall keine Haftung durch den HanseDom.
- Kinder unter zehn Jahren sowie Nichtschwimmer sind für den Bäderbereich nur in Begleitung aufsichtsführender Erwachsener eintrittsberechtigt.
- Entsprechendes gilt für behinderte Menschen, die sich ohne Hilfe im Wasser nicht sicher aufhalten oder bewegen können. Die Begleitpersonen sind für deren ständige Beaufsichtigung verantwortlich.
- In die Saunenwelt haben Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr nur in Begleitung Erwachsener Zutritt. Die begleitenden Erwachsenen haben im gesamten Saunenbereich eine besondere Aufsicht über die Kinder zu führen.
- Wir bitten, die Einrichtungen pfleglich zu behandeln und alle Handlungen zu unterlassen, die die Anlage schädigen oder verunreinigen. Für Abfälle stehen Behältnisse zur Entsorgung zur Verfügung. Findet ein Besucher bzw. Nutzer die ihm zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten unzumutbar verunreinigt oder generell nach seiner Auffassung nicht nutzungsgerecht vor, so bitten wir darum, diesen Umstand umgehend den Mitarbeitern zur schnellstmöglichen Behebung des Mangels mitzuteilen. Nachträgliche Beschwerden oder Ansprüche werden in jedem Einzelfall geprüft, können aber im Zweifel keinen Ausgleichsanspruch begründen.
- Det är inte tillåtet att ta med sig djur..
- Behälter aus Glas oder splitterndem Kunststoff (Flaschen, Dosen usw.) dürfen zur Vermeidung von Gefahrenquellen in den gesamten Bereichen nicht mitgeführt und benutzt werden.
- Für die Einnahme von Speisen und Getränken stehen gastronomische Einrichtungen mit einem entsprechenden Angebot zum Verzehr zur Verfügung.
- Aus hygienischen und gesundheitstechnischen Gründen ist die Mitnahme und Einnahme von mitgebrachten Speisen und Getränken nicht erlaubt.
- Die Schwimm-, Bade- und Saunaeinrichtungen dürfen nur nach gründlicher Körperreinigung in den dafür vorgesehenen Duschräumen benutzt werden. Die Verwendung von Seife, Shampoo oder sonstigen Körperreinigungsmitteln außerhalb der Sanitär- und Duschräume ist nicht gestattet.
Nicht gestattet sind weiterhin:- Maniküre und Pediküre
- Färben der Haare
- Maßnahmen zur Körperenthaarung
- Im Fitnessclub „Fit and Funny“ sind beim Training zur Abdeckung der Sitz-/Liegeflächen Handtücher zu nutzen. Der Nassbereich ist nur mit Badelatschen zu betreten. Die Trainings- und Spielfläche ist im gesamten Bereich „Fit and Funny“ mit geeigneten Sportschuhen zu nutzen. Im Freihantelbereich des Fitnessclubs ist Ordnung zu halten.
- Die Mitarbeiter des HanseDoms können, wenn es im eigenen Interesse und / oder zugunsten der Sicherheit der Besucher bzw. Nutzer und / oder für einen ungestörten Betriebsablauf erforderlich ist, bestimmte Handlungen durch Weisungen unterbinden und / oder den Zutritt zum HanseDom versagen sowie zur einfachen Durchsetzung ein Hausverbot aussprechen. Es gelten die Bestimmungen des § 1 Nr. 1, Nr. 4 und Nr. 5 analog.
- Bei Gruppenbesuchen, organisierten Personenmehrheiten und Gemeinschaftsveranstaltungen ist der zuständige Gruppenleiter oder Vertreter des Veranstalters für die Einhaltung der Thermenordnung in ihrer Gesamtheit mitverantwortlich. Für diese Benutzergruppe gilt verbindlich die „Information für Gruppen, Vereine und Institutionen“, die im Empfangs- und Kassenbereich bereitgehalten wird. Die dort aufgeführten Bestimmungen regeln zusätzliche Anforderungen an die Benutzer und sind daher strikt zu befolgen. Zuwiderhandlungen geschehen auf eigene Gefahr und eigene Haftung der jeweiligen Nutzer.
- • TILLTRÄDE TILL ANLÄGGNINGENS INREDNING
- Das Abstellen von Fahr- und Motorrädern, PKW und anderen Transportmitteln hat auf den dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Stell- und Parkflächen zu erfolgen. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge, insbesondere in Zufahrtsbereichen für die Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge sowie für den öffentlichen Nahverkehr, werden kostenpflichtig abgeschleppt. Auf den Stell- und Parkflächen gilt die StVO. Es herrscht nur ein eingeschränkter Winterdienst.
- Das Betreten und Bewegen innerhalb des HanseDoms ist nur in den dafür vorgesehenen und eigens dafür ausgewiesenen öffentlichen Bereichen möglich. Die Wege nach Verlassen des Kassenumfeldes zu den Umkleidekabinen, die Gänge zwischen Umkleiden, Duschräumen und Toiletten sowie die Bereiche in der Seestern-Therme und Saunenwelt sowie im Sportschwimmbereich dürfen nicht mit Straßenschuhen und / oder für Nassbereiche ungeeignetem Schuhwerk betreten werden.
- Die Umkleideschränke sind zur Sicherung der abgelegten Kleidung und mitgeführten Gegenstände durch die Besucher bzw. Nutzer zu verschließen. Mit Beendigung des Aufenthaltes im HanseDom sind die Umkleideschränke von allen Gegenständen bis auf den Kleiderbügel zu entleeren und im unverschlossenen Zustand zurück zu lassen. Aus sicherheitstechnischen Gründen behält sich der HanseDom das Recht vor, über einen längeren Zeitraum (>1 Tag) verschlossene Umkleideschränke zu öffnen und die darin befindlichen Gegenstände bis zur Abholung an der Kasse / Infothek in Gewahrsam zu nehmen. (siehe auch 11.3. und 11.4.)
- Mit dem Eintrittsmedium „Coin“ wird der Schlüssel an den Umkleideschränken zum Verschließen durch anschließendes Abziehen aktiviert. Der „Coin“ ist in Verbindung mit dem Schlüssel und dem damit verbundenen Befestigungsband während der gesamten Besuchsdauer am Hand- oder Fußgelenk zu tragen. Der Verlust eines „Coin“ ist sofort den aufsichtsführenden Mitarbeitern der jeweiligen Abteilung (im Schwimmmeisterraum, am Saunacounter, an der Sport-Infothek oder am Empfang) zu melden.
- Der Besuch des HanseDoms in Gruppen ab 16 Personen, das Üben in Riegen usw. ist nur in Absprache mit dem Empfangs- und Kassenbereich sowie der Verwaltung unter Einhaltung der Bestimmung gem. § 2 Nr. 15 möglich.
- Der Besuch durch Schwimmvereine, Schulklassen und sonstige Gruppen sowie Personenmehrheiten etc. unterliegt den Bestimmungen gem. § 2 Nr. 15.
- Der Aufenthalt im Thermenbereich ist nur in Badebekleidung gestattet. Im Zweifelsfall trifft die Entscheidung darüber, ob eine Badebekleidung den üblichen Anforderungen entspricht, die verantwortliche Aufsichtskraft. Für Beschädigungen der Badekleidung tritt in jedem Fall der Nutzer bzw. Besucher ein. Darüber hinaus weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass nicht jedwede Badebekleidung beim Rutschen standhält.
- Badebekleidung darf im Schwimmbecken weder ausgewaschen noch ausgewrungen werden; hierfür sind die vorhandenen Einrichtungen zu benutzen.
- Das Tragen von abgeschnittenen Jeans, Badebekleidung mit Knöpfen, Nieten oder anderen scharfen und kantigen Objekten sowie Unterwäsche oder Freizeitbekleidung, wie z.B. T-Shirts oder Jogginghosen, ist nicht gestattet.
- Säuglinge und Kleinkinder müssen in den Becken undurchlässige, enganliegende Bekleidung tragen.
- • INTRÄDESBILJETTER
(werden in der folgenden Bestimmung als physisches und elektronisch codiertes Eintrittsmedium mit „Coin“ bezeichnet.)
- Coins werden an der Kasse gelöst. Gelöste Coins werden nicht zurück genommen und Tarife nicht zurück erstattet. Der Kassenbeleg ist unbedingt bis zum Verlassen des Hauses aufzubewahren. Auf dem Coin sind folgende Kreditvolumen für bestimmte Personengruppen hinterlegt: Kinder = € 10,00; übrige Gäste = € 60,00.
- Das Kreditvolumen kann auf Wunsch des Gastes mit Aufnahme der persönlichen Daten und gegen Unterschrift am Saunacounter, im Beautymare und in der Physiotherapie bis zu einer vom HanseDom festgelegten Höchstgrenze erhöht werden.
- Bei Verlust eines Coins ist das für die jeweilige Personengruppe zutreffende Kreditvolumen (siehe 4.1.; 4.1.1), ungeachtet der Umstände des Verlustes, zu bezahlen.
- Bei Verlust des Coins und Vorlage des Kassenbeleges müssen alle auf dem Coin vorhandenen Leistungen bezahlt werden.
- Bei voraussichtlichem Überschreiten des Kreditvolumens ist der jeweilige Kassenbereich (Empfang, Sportinfothek, Sauna-Counter) aufzusuchen und der bisher in Anspruch genommene Kredit zu bezahlen.
- Der Coin mit Schlüssel ist dem Personal auf Verlangen vorzuzeigen.
- Sofern beim Verlassen des HanseDoms eine Bezahlung nicht erfolgen kann, wird eine Rechnungsvorlage in entsprechender Höhe ausgestellt, die vom Schuldner nach Rechnungseingang innerhalb von 7 Tagen zu begleichen ist. Dabei ist die Personalausweisnummer oder Führerscheinnummer o. a. zur Sicherung der Personaldaten zu vermerken.
- • ÖPPETTIDER, TILLGÅNGS- OCH BADTIDER
- Die Nutzungszeiten werden am Eingang des HanseDoms im Zutrittsbereich der Sport- und Freizeitanlage bekannt gemacht.
- Die Nutzungszeit endet beim Verlassen des HanseDoms (Drehkreuze im Empfangs- und Kassenbereich), spätestens mit dem täglichen Betriebsschluss.
- Der tägliche Betriebsschluss wird im Thermenbereich jeweils 15 Minuten vorher per Ansage mitgeteilt.
- Coins werden 60 Minuten vor Betriebsschluss für den Badebesuch nicht mehr ausgegeben.
- Die Betriebsleitung kann bei starkem Besuch oder bei besonderen Anlässen die Nutzungszeit allgemein oder für einen bestimmten Bereich beschränken.
- Bei zeitweiliger oder längerer Betriebsschließung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung von Eintrittsgeldern bzw. Ersatz oder Teilersatz von Dauerkarten.
- • TILLSYN I ANLÄGGNINGEN OCH DESS INREDNING
- Das Aufsichtspersonal ist für die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Sauberkeit, Ruhe und Ordnung sowie für die Einhaltung der Thermenordnung verantwortlich. Unterstützen Sie bitte diesen Einsatz, indem Sie bereitwillig die Thermenordnung einhalten.
- Als ergänzende Maßnahme für die Aufrechterhaltung der Ordnung und zur zusätzlichen Sicherung der Besucher werden bestimmte sicherheitsrelevante Bereiche mittels eines Videosystems überwacht. Die Aufzeichnungen werden nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Ausnahme hiervon bilden lediglich das Strafverfolgungsbegehren und prozessuale Schritte der Beweissicherung.
- Unsere Mitarbeiter sind verpflichtet und gleichermaßen berechtigt, Personen, die
- die Sicherheit, Ruhe und Ordnung gefährden,
- andere Besucher bzw. Nutzer fahrlässig oder vorsätzlich beeinträchtigen,
- trotz Ermahnung gegen Bestimmungen der Thermenordnung verstoßen,
- aus der Anlage des HanseDoms zu verweisen. In besonders gravierenden Fällen kann der Zutritt zum
- HanseDom zeitweise oder dauernd untersagt und gegebenenfalls Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch gestellt werden.
- I fall att någon blir utvisad ur HanseDom betalas ingen ersättning för inträdet..
- • ANVÄNDNING AV SPORTSIMNINGSINREDNING OCH BADANLÄGGNINGAR
- Das 25-Meter-Sportschwimmbecken mit einer Wassertiefe von 1,94 Meter und das Sprungbecken mit einer Wassertiefe von 4 Meter bleiben ausschließlich im Schwimmen ausgebildeten und geübten Besuchern bzw. Nutzern vorbehalten.
- Die Nichtschwimmer unter unseren Besuchern bzw. Nutzern dürfen nur den für sie bestimmten Teil des Badebeckens im Innen- und Außenbereich der Seestern-Therme mit einer max. Wassertiefe von 1,35 Meter benutzen. Das Wellenbecken im Bereich mit einer Wassertiefe von über 1,35 Meter darf ausschließlich nur von im Schwimmen ausgebildeten und geübten Besuchern benutzt werden.
- Nicht gestattet ist:
- andere unterzutauchen, in die Wasserbereiche zu stoßen und Unfug jeglicher Art zu betreiben
- vom seitlichen Beckenrand oder von den Felsen oder Brücken in die Thermenbecken einschließlich
- Wildwasserkanal zu springen
- die Inseln im Bereich der Innen- und Außentherme zu betreten
- Tauchübungen im Sprungbecken, Schwimmer- und Außenbecken sowie Wellenbecken (Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen Absprache mit dem diensthabenden Schwimmmeister)
- die Nutzungseinschränkung einer oder mehrerer Anlagen sowie eines Teils dieser ohne die vorherige
- ausdrückliche Genehmigung des diensthabenden Schwimmmeisters
- die Benutzung der Sprunganlage durch mehr als eine Person auf der Plattform bzw. dem Sprungbrett
- und mit Anlauf von der jeweiligen Plattformen zu springen sowie das Springen bei Anwesenheit von einer
- oder mehreren Personen im Sprungbecken
- das Schwimmen unter der im Betrieb befindlichen Sprunganlage (die Springer/innen haben sich unmittelbar nach dem Sprung aus dem Sprungbereich zu entfernen!)
- die Thermengäste durch unsportliche Übungen und Spiele zu belästigen (Ballspiele sowie die Benutzung von Schwimmflossen sind nur mit Erlaubnis der Rettungsaufsicht gestattet)
- Außerdem nicht gestattet ist:
- der Betrieb von Rundfunkgeräten, Tonträgergeräten und anderen geräuschverursachenden Quellen sowie das Spielen von Musikinstrumenten
- das Rauchen in der gesamten Anlage (außer in den dafür gewidmeten Außenbereichen)
- die Einnahme von berauschenden Mitteln
- die Benutzung von Handys
- NUTZUNG DER „SEESTERN-THERME“ MIT AUßEN- UND WELLENBECKEN 0SOWIE WASSER-ATTRAKTIONE
- Die Nutzung des Play-Grounds „Schatz-Insel“ erfolgt auf eigene Gefahr und obliegt der Aufsichtspflicht der Eltern. Die im Play-Ground befindlichen Spielsachen und Geräte sind nicht zur Nutzung im Wasser geeignet und dürfen nicht aus dem Play-Ground entfernt werden.
- Im Bereich der Innen- und Außenbecken werden die Wasserattraktionen nach einem Zeitprogramm automatisch geschaltet. Ein Anspruch auf Durchführung der Wasserattraktionen außerhalb dieser Zeiten besteht jedoch nicht. Wir bitten unsere Badegäste, dies zu berücksichtigen.
- Die Wasserbecken- und Rutschenanlagen dürfen in ihrer Gesamtheit nur barfuss benutzt werden.
- Benutzung des Wildwasserbachs und der Wasserrutschen:
Bei den Rutschen handelt es sich um Sportgeräte, die einer gewissen Übung, Vertrautheit und eines aufbauenden Trainings bedürfen. Gehen Sie mit großer Umsicht, Rücksicht und Besonnenheit an diese Einrichtungen heran. Vor der Benutzung beachten Sie mit großer Aufmerksamkeit die technischen Anlagen wie Drehkreuze, Ampelanlagen und Monitore.
Alle weiteren Wasserattraktionen im Wellen- und Außenbecken sowie in den Whirlpools sind von Nichtschwimmern und ungeübten Schwimmern, aber auch von Schwimmern mit großer Aufmerksamkeit vor jeder Benutzung auf Funktion und Wirkung zu beobachten. Im Bereich der Rutschenzugänge befinden sich auf gesonderten Übersichtstafeln spezielle Hinweise für die sport- und körpergerechte Nutzung der jeweiligen Rutsche. Diese gilt es in jedem Fall vor Nutzung der Rutschen mit besonderer Aufmerksamkeit zu lesen und unbedingt zu befolgen.
- Sicherheitsabstand beim Rutschen:
Bitte beachten Sie beim Rutschen einen ausreichenden Sicherheitsabstand zur vorausrutschenden Person. Nach Beendigung des Rutschvorgangs verlassen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit umgehend den Rutschenauslauf!
- I vildvattenbanan är det inte tillåtet att::
- gegen den Strom zu schwimmen oder sich in entgegengesetzter Richtung zu bewegen
- andere Gäste beim Durchschwimmen zu behindern oder zu gefährden
- sich im Wildwasserbach festzuhalten
- das gleichzeitige Rutschen von mehreren Personen und / oder in Gruppen
- sich gegenseitig festzuhalten und gegenseitig in die Zwischenbecken zu ziehen
- das Mitführen von Gegenständen (Bälle, Taucherbrillen, Schwimmflossen, Luftmatratzen usw.)
Die Benutzung des Wildwasserbaches wird von einem Mindestalter des Nutzers (12 Jahre) abhängig gemacht. Nichtschwimmern ist die Benutzung des Wildwasserbaches aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Vor dem Rutschen sind die Hinweistafeln mit der Nutzungsanweisung genau durchzulesen bzw. die Schaubilder einzustudieren und genau zu befolgen.
- In den Wasserrutschen ist nicht gestattet:
- sich in entgegengesetzter Richtung zu bewegen
- sich in der Rutschenhöhle festzuhalten
- das gleichzeitige Rutschen von mehreren Personen und / oder in Gruppen
- das Mitführen von Gegenständen (Bälle, Taucherbrillen, Schwimmflossen, Luftmatratzen usw.)
- Die Benutzung der gelben Breitrutsche, „Black-Hole-Rutsche“, „Riesenwasserrutsche“ und „Turborutsche“ wird von einem Mindestalter des Nutzers (10 Jahre) bzw. von einer Mindestgröße (1,20 m) abhängig gemacht. Vor dem Rutschen sind die Hinweistafeln mit der Nutzungsanweisung genau durchzulesen bzw. die Schaubilder einzustudieren und genau zu befolgen.
- Die vorhandenen Sicherheitseinrichtungen (Ampelanlagen, Drehkreuze, Photozellen, usw.) müssen beachtet und dürfen nicht umgangen werden.
- Das Rutschen ist nicht zulässig für Personen mit Herz- und Kreislaufschwächen sowie für Schwangere.
- Zum Rutschen müssen Brillen, Haftschalen, Schmuck usw. abgelegt werden.
- Die zulässigen Benutzungsarten und Altersbegrenzungen sowie weitere wichtige Hinweise entnehmen Sie bitte den Piktogrammen und Hinweisschildern am Eingang zu den Rutschen.
- Vid oväder, särskilt vid åska ska utomhusbassängen genast lämnas för att skydda sig själv..
- Der Betrieb der Wasserrutschen wird montags – donnerstags um 21.30 Uhr sowie freitags + samstags um 22.30 Uhr eingestellt.
- Nutzung der Saunenwelt, Wellnessoase, Beautymare
Aus Gründen der Körperkultur und Hygiene ist die gesamte Saunenwelt im textilfreien Zustand, d.h. ohne Badebekleidung und / oder saunaverwendungsfremden Textilien, zu benutzen. Es ist für den Besuch der Saunenwelt unabdingbar, dass Handtücher in ausreichender Größe und Anzahl mitgeführt werden. Andernfalls ist von dem Angebot des Handtuchservices gegen eine Ausleihgebühr Gebrauch zu machen. Unter Würdigung der persönlichen Entfaltung und Wahrung der hier fixierten Regelungen zugunsten eines harmonischen Miteinanders sind die Mitarbeiter dazu angehalten, den allgemeingültigen Richtlinien durch aktives Handeln Geltung verschaffen. Für eine zufriedenstellende Entspannung und Erholung unserer Nutzer bzw. Besucher in gegenseitigem Respekt bitten wir Sie, das Team der Saunenwelt durch bereitwillige Einhaltung dieser Regelungen zu unterstützen.
- Die Verweildauer in der Saunenwelt richtet sich nach den durch Aushang veröffentlichten Tarifen.
- Sitz- und Liegegelegenheiten dürfen nur mit einer Unterlage (große Sauna- und Badehandtücher), die großflächig die unmittelbare Berührung des Körpers mit der darunter befindlichen Sitz- und Liegeebene ausschließt, benutzt werden.
- Mit Rücksicht auf andere Besucher dürfen die Sitz- und Liegegelegenheiten nicht durch zurück gelassene Gegenstände reserviert werden. Andernfalls sind die Mitarbeiter der Saunenwelt dazu ermächtigt, die Liegen abzuräumen und die persönlichen Gegenstände der Besucher an einem gesonderten Ort bis zur Herausgabe aufzubewahren.
- Nicht gestattet sind:
- Mitnahme und Verzehr von Speisen und Getränken
- Maniküre und Pediküre - Färben der Haare
- Maßnahmen zur Körperenthaarung
- duftintensive Körperpflegeaktivitäten oder Kosmetik
- die Verwendung von eigenen Badeessenzen in den Pools, Saunen, Badehäusern und Aromabädern
- Die Benutzung der Saunenwelt und deren Anlagen geschehen auf eigene Gefahr. Der Benutzer hat sicherzustellen, dass er hierfür die körperlichen Voraussetzungen mitbringt. Im Bedarfsfall ist hierzu im Vorfeld der Hausarzt zu konsultieren.
- Aufgüsse werden von den Mitarbeitern des HanseDoms vorgenommen. Ausnahmen davon sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Betriebsleitung möglich.
- Im Weiteren wird für die Benutzung der Saunaeinrichtungen auf die Hinweisschilder mit verbindlichen Verhaltensvorgaben verwiesen.
- Revisionen von Einrichtungen in der Saunenwelt werden durch Aushang bekannt gegeben. Stehen einzelne Einrichtungen während der Nutzungszeit nicht zur Verfügung, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung und / oder Teilerstattung des Eintrittsgeldes.
- Die Leistungen der WellnessOase und des Kosmetikstudios „BeautyMare“ können nach Verfügbarkeit und auf Nachfrage bei den Mitarbeitern am Counter in der Saunenwelt sowie vorheriger Buchung per Telefon, Fax, E-Mail und persönlicher Anfrage in Anspruch genommen werden. Dabei gelten die aktuellen Preise der „Wellnessangebote“ und der „BeautyMare-Angebote“.
- Nutzung der Solarien und Massageautomaten „Hydrojet“
- Die Benutzung der Solarien ist Personen unter 18 Jahre nicht gestattet. Eltern haften für Ihre Kinder.
- Die Benutzung dieser Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. Der Gast hat sicherzustellen, dass er hierfür die körperlichen Voraussetzungen mitbringt. Für weitere allgemeingültige Hinweise neben den schriftlichen Aushängen stehen die Mitarbeiter gerne zur Verfügung. Individuelle Beratung sollte durch den jeweiligen Hausarzt erfolgen. Besuchern bzw. Nutzern, die Arzneimittel zur Steigerung der Lichtempfindlichkeit der Haut einnehmen, ist von der Benutzung der Einrichtungen wie Solarien abzuraten.
- Die Liegegelegenheiten der Massageautomaten dürfen nur mit einer Unterlage (großflächiges Badetuch oder gleichgeartete Unterlage), die durch den Besucher selbständig mitgebracht wird, benutzt werden.
- Die Liegeflächen der Solarien und Massageautomaten sind vor und nach der Benutzung durch den Gast mit den bereitgestellten Reinigungsmitteln feucht zu säubern und anschließend trocken zu wischen. Für Schäden, die sich aus der mangelnden Beachtung der Sauberkeits- und Hygienevorschriften der Gäste ergeben, übernimmt der HanseDom keine Haftung.
- Temporären Hinweisen auf die vorübergehende Nutzung der Solarien mit erhöhter Aufmerksamkeit, wie z.B. nach dem Wechsel der Leuchtstoffkörper, ist unabdingbar Folge zu leisten. Für Schäden, die sich aus der mangelnden Beachtung der besonderen Nutzungshinweise ergeben, übernimmt der HanseDom keine Haftung.
- • FÖRETAGETS ANSVARIGHET
- Die Haftung des HanseDoms und seiner Mitarbeiter beschränkt sich für den gesamten Thermenbereich für Kardinalpflichten auf eine maximale Haftungssumme von € 1.000.000,00. Ansonsten beschränkt sich die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die individuelle Aufsicht und Betreuung von Kindern, Jugendlichen, nicht geschäftsfähigen Personen, Nichtschwimmern und behinderten Personen sind nicht Pflicht bzw. Aufgabe des HanseDoms und seiner Mitarbeiter, sondern muss von den Begleitpersonen wahrgenommen werden. Verantwortliche Begleitpersonen haften für den oben genannten Personenkreis.
- Schwimmunkundigen oder im Schwimmen behinderten Personen ist zu ihrer eigenen Sicherheit die Benutzung der Wasserbereiche, in denen sie sich nur schwimmend aufhalten können, nur in Begleitung und bei einer über die ganze Zeit des Wasseraufenthaltes andauernden verantwortlichen Betreuung gestattet.
- Für abhanden gekommene Gegenstände und Wertsachen – auch für innerhalb und außerhalb der Kleiderschränke abgelegte Gegenstände und Kleidungsstücke – wird nicht gehaftet.
- Dies gilt insbesondere auch für den Fall des Abhandenkommens von Gegenständen/ Wertsachen aus verschlossenen Kleiderschränken infolge des Verlustes des Schrankschlüssels durch den Anspruchssteller und / oder Geschädigten.
- Abhanden gekommene Gegenstände und Wertsachen sind unverzüglich der Thermenleitung zu melden.
- Es wird ausdrücklich auf die Möglichkeit der Aufbewahrung von höherwertigen Gegenständen in den Wertschließfächern hingewiesen.
- Für Schäden, die durch Dritte verursacht wurden (Diebstahl, Sachbeschädigungen, Verletzungen etc.), wird nicht gehaftet.
- Nicht gehaftet wird für die auf den Park- und Stellflächen abgestellten Fahrzeuge und Fahrräder sowie andere Transportmittel.
- • UNDERHÅLL OCH SKÖTSEL
Qualitätssichernde Arbeiten zur Instandhaltung und Wartung der Anlagen und deren Einrichtungen außerhalb der Schließzeiten werden rechtzeitig durch Aushang mitgeteilt, soweit diese nicht unvorhergesehen auftreten. Gesetzliche Überprüfungen machen es unter Umständen erforderlich, dass die technischen Anlagen während der Revision auch innerhalb der Öffnungszeiten außer Betrieb genommen werden müssen und somit dem Nutzer bzw. Besucher vorübergehend nicht zur Verfügung stehen. Ein Anspruch auf Rückerstattung oder Teilrückerstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht.
- FUNDGEGENSTÄNDE
Gegenstände, die im HanseDom gefunden werden, sind unverzüglich beim aufsichtsführenden Personal abzugeben. Eine Haftung für verlorene Sachen und Fundgegenstände ist ausgeschlossen. Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.
- • FÖRSLAG OCH KRITIK
Anregungen und Kritik nehmen unsere Mitarbeiter gerne entgegen. Alternativ liegen für schriftliche Eintragungen drei Gästebücher an der Kasse zur Therme, im Zutrittsbereich „Fitness + Sport“ und am Counter der Saunenwelt aus.
- • IKRAFTRÄDANDE
Diese Thermenordnung/ Hausordnung tritt mit Wirkung vom 01. Oktober 2009 in Kraft.
Die Geschäftsleitung




